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Luft­fahrt­unter­nehmen gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist

In der EU gelten für den Flugverkehr effiziente Sicherheitsnormen, die zum höchsten Standard der Welt gehören. Die Europäische Kommission hat in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb auf EU-Flughäfen zu untersagen.

Auf einer "Blacklist" veröffentlicht die Europäische Kommission die Namen der Fluggesellschaften, die Flughäfen in der Europäischen Union nicht mehr ansteuern dürfen. Diese Liste iniformiert über Fluggesellschaften, in der Mehrheit aus Afrika und Asien, die nicht mehr im Luftraum über der EU fliegen dürfen bzw. gewissen Bedingungen unterworfen sind.

Sehen Sie die aktuelle Liste hier ein.